Die Mitgliederversammlung des Bürgerturm Vereins Gotha e.V. hat am 10. April 2019 folgende Beitragsordnung beschlossen

 

 

 

Beitragsordnung des Bürgerturm Vereins Gotha e.V.

 

1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag.

 

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

 

2. Die Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag des Jahres fällig.

 

3. Die Höhe des Mitgliedbeitrages wird wie folgt festgesetzt:

 

- Einzelpersonen 48,00 Euro/Jahr (somit 4,00 Euro/Monat
  bei Eintritt)

- Arbeitslose, Empfänger von Arbeitslosengeld oder Sozialgeld,
  Schüler, Auszubildende, Studenten und Rentner 36,00 Euro/Jahr
  (somit 3,00 Euro/Monat bei Eintritt)

 

4. Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr

 

5. Es können Umlagen und / oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen / oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

 

6. Diese Beitragsordnung ist bis auf Widerruf gültig. Sie kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.

 

7. Die Beitragsordnung tritt zum 01. Januar 2020 in Kraft.

 

 

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